Der BWA hält jederzeit geltendes Recht ein, und erwartet von seinen Mitgliedern und Geschäftspartnern ebenfalls die Einhaltung geltenden Rechts.
1. Integrität
Korruption wird nicht geduldet und zur Anzeige gebracht.
2. Wettbewerb
Der BWA setzt mit seinen Mitgliedern und im Umgang mit Wettbewerbern ausschließlich gesetzeskonforme Mittel ein und handelt nach den Prinzipien der Fairness.
3. Kooperation
Der BWA pflegt zu allen öffentlichen Partnern (Medien, Verbänden, Behörden etc.) ein kooperatives Verhältnis.
4. Nachhaltigkeit
Der BWA schützt im Rahmen seiner Möglichkeiten die Umwelt. Der Ressourcenverbrauch ist umwelt- und gesundheitsschonend.
5. Außenhandelsrecht
Als Verband zur Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft halten der BWA und seine Mitglieder alle nationalen und internationalen Außenhandelsbestimmungen ein.
6. Aktenführung
Die Geschäftsprozesse sowie alle relevanten Informationen zur Rechnungslegung werden angemessen dokumentiert und durch ein internes Kontrollsystem begleitet.
7. Schutz des Wissens
Betriebsgeheimnisse werden definiert und nicht an Dritte weitergegeben. Betriebsgeheimnisse werden nicht der Öffentlichkeit (Medien) zur Verfügung gestellt. Schützenswerte Rechte von Dritten werden vom BWA respektiert.
8. Umgang mit Informationen
Der BWA stellt Informationen rechtzeitig, vollständig, verständlich, entemotionalisiert und nach bestem Wissen und Gewissen richtig zur Verfügung.
9. Arbeitsbedingungen
Der BWA duldet keine Diskriminierung und/oder Belästigung jeglicher Art. Die Verletzungen werden sanktioniert. Der BWA setzt sich für die Gesundheit und die Sicherheit seiner Mitarbeiter ein. Der BWA pflegt einen respektvollen Umgang mit seinen Mitgliedern und Mitarbeitern. Der Umgang untereinander ist sachbetont, fair und wohlwollend.