Alle Mitglieder sind berechtigt, die Serviceleistungen und Einrichtungen des Verbandes im Rahmen ihrer jeweiligen Mitglieds- und Beitragsgruppe in Anspruch zu nehmen. Die Serviceleistungen für Verbände und Fördermitglieder werden individuell vereinbart.
Die Mitglieder sind verpflichtet, die Ziele des Verbandes zu fördern und nach Maßgabe der jeweils geltenden Beitragsordnung Mitgliedsbeiträge zu zahlen. Die Höhe der Mitgliedsbeiträge beschließt der Vorstand in Abstimmung mit der Bundesgeschäftsführung für die jeweilige Mitglieds- und Leistungsgruppe. Die Höhe der Beiträge für Mitgliedsverbände und Fördermitglieder wird individuell vereinbart.