London / Berlin,
Nach jahrelangem Ringen haben sich die britische Regierung und die EU-Kommission am Montag auf eine Änderung des Nordirland-Protokolls geeinigt. Das Protokoll regelte nach dem Brexit, welche Zollregeln für den Handel zwischen der EU und Nordirland gelten. Besonders umstritten war dabei, dass das Protokoll regelmäßige Grenzkontrollen zwischen dem Rest des Vereinigten Königreichs und Nordirland vorsah. Kritiker sahen darin eine de-facto-Grenze zwischen Großbritannien und Nordirland. In Nordirland gab es zudem Befürchtungen, die Kontrollen könnten die Versorgung Nordirlands schwieriger machen. Der britische Premierminister Rishi Sunak nannte den erzielten Kompromiss das „neue Rahmenabkommen von Windsor“.
Was dies für die Geschäftspraxis bedeutet, erläutert BWA-Senatsmitglied Francine Dammholz, Geschäftsführerin der Zollcoaching GmbH:
„Der Warenverkehr von und nach Nordirland wird künftig über zwei separate Spuren abgewickelt werden. Die erste Spur, gekennzeichnet durch die Farbe Rot, wird für Waren genutzt, die aus dem EU-Binnenmarkt kommen oder dorthin transportiert werden. Die zweite Spur, gekennzeichnet durch die Farbe Grün, wird ausschließlich für Produkte aus Großbritannien bestimmt sein.“
Der BWA begrüßt diese Einigung im Interesse des innereuropäischen Warenverkehrs und damit zugleich der deutschen Wirtschaft.