Berlin,
Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) vor der Verabschiedung vom Bundestag
Bis zum 05.12.2015 müssen alle großen Unternehmen ein Energieaudit durchführen
Im Zuge der Umsetzung der EU-Energieeffizienz-Richtlinie in nationales Recht wird durch das Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) die Pflicht zur Durchführung von periodischen Energieaudits eingeführt. Das EDL-G verpflichtet alle Unternehmen, die nicht unter die KMU-Definition fallen, erstmalig bis zum 5. Dezember und danach mindestens alle 4 Jahre ein Energieaudit durchzuführen. Das Gesetz tritt voraussichtlich Ende März in Kraft.
Nach der KMU-Definition betrifft diese Regelung alle Unternehmen, die mehr als 250 Beschäftigten haben, deren Jahresumsatz 50 Mio. Euro oder die Jahresbilanzsumme von 43 Mio. Euro übersteigt. Als Unternehmen gilt dabei jede Einheit unabhängig von der Gesellschaftsform, dem Geschäftszweck oder der Branche solange eine wirtschaftliche Tätigkeit ausgeübt wird. Bei der Ermittlung des Status müssen den eigenen Werten je nach Gesellschaftsstruktur anteilige oder alle Werte von Partnerunternehmen oder verbundenen Unternehmen hinzugerechnet werden. Vom EDL-G sind lediglich Unternehmen befreit, die bereits ein Energiemanagement- oder Umweltmanagementsystem eingerichtet haben.
Das Energieaudit muss die Mindestanforderungen der DIN EN 16247 erfüllen. Das Gesetz bietet den Unternehmen aber auch die Wahlmöglichkeit ein Energiemanagementsystem nach DIN EN 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach EMAS einzuführen. Diese Systeme stellen höherwertige Lösungen da und führen zu einer deutlich größeren Verbesserung der Energieeffizienz. Den Unternehmen wird daher auch mehr Zeit zur Umsetzung eingeräumt. Stichtag ist hier der 31.12.2016, der Nachweis für den Beginn der Einführung muss jedoch ebenfalls bis zum 05.12.2015 erbracht werden.
Mit der Umsetzung des Gesetzes ist das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) betraut, welches stichprobenartige Kontrollen durchführen wird. Können Unternehmen im Rahmen einer solchen Prüfung keinen Nachweis über die ordnungsgemäße und fristgerechte Durchführung des Energieaudits vorlegen, droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.
Um den gestellten Anforderungen zeitnah zu begegnen, konnte der BWA mit dem Energiemanagementunternehmen erío eine Rahmenvereinbarung schließen. Das Unternehmen ist beim BAFA gelistet und akkreditiert die geforderten Energieaudits nach DIN EN 16247 durchzuführen als auch Energiemanagementsysteme nach ISO 50001 sowie Umweltmanagementsysteme nach EMAS zu implementieren. Sollten Sie von dieser Regelung betroffen sein, können Sie sich schnell und unkompliziert beraten lassen um die für Ihr Unternehmen sinnvollste Variante herauszufinden. Darüber hinaus bietet Ihnen erío im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft die Durchführung des Energieaudits zu Vorzugskonditionen an.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf direkt an folgenden Kontakt:
Herr Matthias Putzke
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