Veranstaltung des Landessenats Hessen: „Was ist eigentlich noch erlaubt? – aktuelle Strafbarkeitsrisiken für Unternehmer“

Dreieich- Dreieichenhain,

Zu einer Veranstaltung, die über Strafbarkeitsrisiken informierte, lud am 21.06.2011 der BWA-Landesverband Hessen ein. Zunächst wurde nach einer Begrüßung durch BWA-Vorstandsmitglied Wolfram Nowsch und dem Präsidenten des BWA- Hessen Herr Dr. Gregor Seikel die Senatsurkunde an Hubertus Prinz zu Löwenstein übergeben.

Wer sich nicht über den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Rechtslage informiert, kann aus Unwissenheit entscheidende Fehler machen, die weit im Vorfeld zu vermeiden sind. Herr Rechtsanwalt Alexander Keller gilt als erfahrener Strafverteidiger im Bereich Wirtschaftsstrafrecht. Er ist Fachanwalt für Strafrecht sowie Fachanwalt für Steuerrecht und bot den Gästen der Veranstaltung des Landessenats Hessen einen interessanten Vortrag über aktuelle Leitentscheidungen des Bundesgerichtshofs. Ferner berichtete er aus der eigenen Praxis über aktuelle Ermittlungstendenzen der Staatsanwaltschaft, so z. B. über Untreue durch Bonuszahlungen und Provisionen am Beispiel der Firma Siemens AG und VW AG - welche Mittel zur Förderung der Unternehmensinteressen der Vorstand einer AG bzw. der Geschäftsführer einer GmbH einsetzen darf und mehr. Außerdem gab er den interessierten Gästen einen Überblick über neue Schwerpunkte der Staatsanwaltschaften und deren Vorgehensweise im Fall von Bestechung im Ausland.

Nach dem Vortrag und angeregten Diskussionen wurde dann zum gemütlichen Teil des Abends übergegangen. Beim Abendessen und sommerlichem Wetter gab es die Möglichkeit weitere interessante Gespräche zu führen.