Köln,
Am Donnerstag, den 13.10.2016 lud der Präsident des Landesverbandes NRW, Rechtsanwalt Stefan Rizor LLM, und Vorstand der deutsch-kanadischen Gesellschaft zu einem Vortrag von Herrn Professor Dr. Kempen ein.
V.l.n.r.: BWA Landesgeschäftsführer Lutz Förster, Prof. Dr. Kempen, Stefan Rizor
Herr Professor Dr. Kempen war einer der Mitverfasser der Verfassungsbeschwerde gegen das europäisch-kanadische Freihandelsabkommen CETA. Herr Professor Dr. Kempen ist Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Am Morgen des 13.10. hatte das Bundesverfassungsgericht über drei Eilanträge zu entscheiden. Die Bundesregierung darf dem Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada vorerst zustimmen, allerdings mit Auflagen. Die Bundesregierung darf den Vertragspassagen nur zustimmen, für die die EU zuständig ist. Vereinbarungen aus dem nationalen Kompetenzbereich dürften nicht vorläufig gelten, zum Beispiel das Recht der beruflichen Qualifikationen.
Vertragsanpassungen durch das umstrittene Investitionsschutzgericht dürfen nicht ohne den EU-Ministerrat möglich sein. Außerdem müsse die Bundesregierung erklären, dass sie willens sei, die vorläufige Anwendung des Abkommens notfalls zu beenden. Damit haben die Eilanträge, unter anderem von Herrn Professor Dr. Kempen als Vertreter verschiedener Interessenverbände, zum Beispiel Foodwatch, einen Teilerfolg erzielt.
Der Präsident des Bundesvefrfassungsgerichts, Andreas Voßkuhle, betonte jedoch, dass die beantragte einstweilige Verfügung gegen das Abkommen schwere und irreversible Nachteile für Deutschland und die Europäische Union gehabt hätte. Karlsruhe wird in einer Hauptsache Entscheidung im April 2017 nochmals genauer prüfen.