Berlin,
Täglich erscheinen im Wirtschaftsteil der Zeitungen Nachrichten wie diese:
...Solarbranche unter Druck, Firmenschließungen nicht ausgeschlossen, Investoren bangen um ihr Geld.
...Sportartikelhersteller verlegt Produktion nach Asien, Arbeitsplätze in Gefahr.
...Kosten für Großbauprojekt laufen aus dem Ruder, technische Probleme gefährden Zeitplan der Fertigstellung
In solchen Situationen geraten Unternehmer nicht nur wirtschaftlich, sondern auch öffentlich unter Druck, schnelle und allseits befriedigende Lösungen zu finden. Die Verunsicherung der Märkte birgt zudem zusätzliche Gefahren wie den Prestigeverlust der Marke, feindliche Übernahmen, Zerschlagung des Unternehmens sowie die Gefährdung des sozialen Friedens. In dieser schwierigen Lage können interne oder externe Konflikte zusätzlich belasten und schnell eskalieren. Neben den dringlichen strategischen Aufgaben werden weitere Zeit- und Personalressourcen im Unternehmen gebunden und unter Umständen beträchtliche Gerichts- und Anwaltskosten anfallen. Ein Konfliktlösungsverfahren, das auf eine gemeinschaftliche Problemlösung abzielt, kostensparend, zuverlässig und werteorientiert ist, bietet hier entscheidende Vorteile.
Laut Astrid Bartusch, neues Mitglied im BWA und Geschäftsführende Gesellschafterin von BARTUSCH & MARKOW GbR (Schwerpunkt Wirtschaftsmediation, Familienrecht und Erbrecht), ist die Mediation eine interessante Alternative zu einem gerichtlichen Verfahren.
Bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen empfehlen deutsche Gerichte bereits die Mediation („Gesetz zur Förderung der Mediation, Bundestag 15.12.2011“), denn in der Mehrzahl der dokumentierten Fälle wurde eine verbindliche Einigung erzielt und darüber hinaus in erheblichem Maße Kosten und Zeit eingespart. Die Einsatzmöglichkeiten einer Mediation sind vielfältig.
Bei Streitigkeiten in Industriebetrieben ist häufig eine Vielzahl von technischen, betriebswirtschaftlichen und juristischen Fragestellungen tangiert. Die Beteiligten sind auf eine schnelle und gemeinschaftliche Lösung des Problems angewiesen. Man stelle sich vor, dass beispielsweise ein auf Fassadenbau spezialisiertes Unternehmen seine Arbeit an einem prestigeträchtigen Hochhaus wegen eines Konflikts unterbrechen muss. Dem Bauherrn wäre in einem solchen Fall weder durch ein Gerichtsurteil geholfen noch durch einen Dienstleister, der nicht in gleicher Weise spezialisiert ist wie der bisherige, und der die Tätigkeit nicht fachgerecht zu Ende bringen könnte. Ein fairer Interessensausgleich erfordert daher neben der fachlichen Beurteilung des Sachverhalts und der Folgeneinschätzung für das Bauprojekt als Ganzes ein interessensorientiertes Verfahren wie die Wirtschaftsmediation.
Konflikte in eigentümergeführten Unternehmen oder Familienunternehmen haben häufig andere Ursachen. Die Reorganisation solcher Unternehmen als Folge von Generationenwechsel und damit verbundenen Nachfolgeregelungen kann zu komplexen Auseinandersetzungen führen, die stets sowohl auf der Sachebene als auch auf der Familienebene geführt werden. Die Mediation kann da als interessenorientiertes Verfahren die häufig bestehende Lücke zwischen der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Betrachtung einerseits und der Integration persönlicher Aspekte andererseits schließen. Die zentralen Erwartungen der Unternehmen an ein kooperatives Konfliktlösungsverfahren wie die Mediation liegen laut einer Studie der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PwC nicht nur vorrangig darin, Zeit- und Kostenvorteile zu erzielen, sondern viele Unternehmen gaben an erster Stelle ihre Unternehmensphilosophie als Grund an und den Vorteil, dass sowohl Verfahren als auch Ergebnis von den Parteien mit gestaltet werden können. Der Erhalt von Geschäftsbeziehungen ist eine weitere wesentliche Anforderung sowie ein abschließendes, verbindliches Ergebnis.
Die Kosten eines Mediationsverfahrens richten sich nicht nach dem Streitwert, sondern orientieren sich an der Anzahl der Teilnehmer und der Komplexität des Sachverhalts und liegen in der Regel zwischen 150-250 € pro Stunde zzgl. Mehrwertsteuer. Im Durchschnitt wird eine Mediation in 6-8 Stunden abgeschlossen. Dementsprechend liegen die Kosten zwischen 900 € und 2.000 €.
Dagegen richtet sich die Kalkulation der Kosten in einem Rechtsstreit nach dem Streitwert. Angenommen der Streitwert wird mit 30.000 € festgelegt. Gerichtskosten und Anwaltskosten orientieren sich prozentual am Streitwert und summieren sich auf rund 5.800,00 € in der 1. Instanz und bereits bei 12.000,00 € in der 2. Instanz. Im Gegensatz zu einer 2-3 tägigen Mediation dauern Gerichtsverfahren oft Monate oder sogar Jahre.
Die Wirtschaftsmediation bietet eine Vielzahl von Chancen und Möglichkeiten für Unternehmer, um Veränderungsprozesse in Unternehmen oder zwischen Parteien zu einem Konsens zu führen. Neben wirtschaftlichen Überlegungen sind es gerade die individuellen Ziele und Wertigkeiten der Unternehmen, die in der Mediation Berücksichtigung finden.
Die wesentlichen Unterscheidungsmerkmale der Mediation gegenüber einer gerichtlichen Auseinandersetzung hier im Überblick:
Mediation sucht Konsens: Die Lösung orientiert sich an den Bedürfnissen aller Beteiligten. Ziel ist ein Interessensausgleich.
Mediation ist zukunftsorientiert: Es geht nicht um die Aufarbeitung der Vergangenheit, sondern um die Gestaltung der Zukunft. So werden Beziehungen und Arbeitsklima erhalten oder verbessert (Mitarbeiter/Kunden).
Mediation ist zuverlässig und kostensparend: Die Konfliktpartien finden eigene Lösungen. Es wird eine rechtsverbindliche Vereinbarung geschlossen.
Mediation ist wirtschaftlich und zeitsparend: Das Verfahren schont die Ressourcen, Zeit und Kosten sind kalkulierbar.
Mediation ist individuell: Inhalt und Ablauf des Verfahrens werden von den Beteiligten selbst festgelegt.
Mediation ist vertraulich: Die Öffentlichkeit ist ausgeschlossen, die Parteien bestimmen Zeit, Ort und Rahmen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website (http://www.mediation-coaching-berlin.de) oder auch gerne im persönlichen Gespräch mit den Geschäftsführenden Gesellschaftern Astrid Bartusch und Olaf Markow.