BWA lehnt Mehlwürmer in deutschen Lebensmitteln ab

Berlin,

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Der Bundesverband für Wirtschaftsförderung und Außenwirtschaft (BWA) spricht sich entschieden gegen die Verwendung von Mehlwürmern in deutschen Lebensmitteln aus. Anlass ist die kürzlich in Kraft getretene EU-Verordnung, die den Einsatz von UV-behandeltem Mehlwurmpulver in verschiedenen Nahrungsmitteln wie Brot, Kuchen, Teigwaren und Käse erlaubt. 

Michael Schumann, Vorstandsvorsitzender des BWA, betont: „Die hohe Qualität von Nahrungs- und Genussmitteln aus Deutschland war jahrzehntelang eine Eigenschaft, um die uns Verbraucher in aller Welt beneidet haben und Grundlage vieler Exporterfolge. Doch angesichts der jüngsten EU-Regularien brauchen wir eine Selbstverpflichtung unserer Lebensmittelhersteller zu einem neuen Reinheitsgebot.

Der BWA fordert die deutschen Lebensmittelproduzenten auf, freiwillig auf den Einsatz von Insektenmehl zu verzichten und stattdessen die traditionellen Qualitätsstandards beizubehalten, die den Ruf deutscher Lebensmittel weltweit geprägt haben.

Die neue EU-Verordnung erlaubt es Herstellern, bis zu vier Gramm UV-behandeltes Mehlwurmpulver pro 100 Gramm Endprodukt in bestimmten Lebensmitteln zu verwenden. Diese Entwicklung sieht der BWA mit Sorge und plädiert für Transparenz sowie den Erhalt der hohen deutschen Lebensmittelqualität.