Minister Schneider: Zeitarbeit kann auch sozial gerecht sein

Duisburg,

Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Guntram Schneider setzt sich auf der Bundesebene weiterhin mit Nachdruck für verbesserte Arbeitsbe­dingungen in der Zeitarbeit ein. Mit einer neuen geplanten Bundesrats­initiative im Frühjahr 2012 will der Minister gemeinsam mit anderen Ländern neben dem Prinzip des "Equal Pay", dem gleichen Lohn für gleiche Arbeit an gleichem Ort, und erweiterten Mitbestimmungsrechten der Arbeitsnehmervertretungen auch das Synchronisationsverbot wieder einführen. Es verhindert, dass Leiharbeitsfirmen Beschäftigte nur für die Dauer ihres Einsatzes in einem Entleihbetrieb einstellen.

"Wir müssen die Zeitarbeit neu regulieren, um Ungleichbehandlungen von Beschäftigten in dieser Branche, geringere Löhne als Stammbelegschaften und unternehmerische Willkür zu verhindern", sagte Minister Schneider bei einem Besuch der START Zeitarbeit NRW GmbH in Duisburg.

"Dieses Unternehmen zeigt, dass es auch anders gehen kann", betonte Schneider. START Zeitarbeit zahlt Beschäftigten einen Mindestlohn von 8,50 Euro und vergütet überwiegend nach dem "Equal-Pay-Prinzip". Unterstützt vom Land NRW und den Sozialpartnern hat sich der Betrieb zum Ziel gesetzt, möglichst viele Menschen in ein unbefristetes Be­schäftigungsverhältnis zu bringen.

"Dass ‚gute Arbeit’ und wirtschaftlicher Erfolg in der Zeitarbeitsbranche Hand in Hand gehen können, beweist START eindrucksvoll", erklärte der Minister. Für die gesamte Branche wichtig seien allgemeingültige und verbindliche Mindeststandards. Der Minister erinnerte daran, dass sich die Landesregierung bereits Anfang des Jahres im Vermittlungs­ausschuss für einen Mindestlohn in der Zeitarbeit eingesetzt habe, der seit dem 1. Mai 2011 gelte und für allgemeinverbindlich erklärt werden soll.

Die Zahl der Beschäftigten in der Zeitarbeit hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Mit bundesweit rund 824.000 Zeitarbeiterinnen und Zeitarbeitern (NRW: 189.000) wurde zum Ende des vergangenen Jah­res der Beschäftigungshöchststand erreicht.

 

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