Das kanadische Einwanderungsrecht – Ein Vorbild für Deutschland?

Köln,

Am 09.09.2015 fand in Köln eine Veranstaltung des BWA gemeinsam mit dem German-Canadian Business Club statt. Der Abend beschäftigte sich mit dem Thema „Das kanadische Einwanderungsrecht – Ein Vorbild für Deutschland?“

Nach freundlicher Begrüßung und guter Einführung in das Thema des Abends durch den Präsidenten des BWA Landesverbandes Nordrhein-Westfalen, Herrn Rechtsanwalt Stefan Rizor LL.M., Osborne Clark, beleuchtete Frau Laura Polaschke von der Deutsch-Kanadischen Gesellschaft, ausführlich den jetzigen Stand des Deutschen Zuwanderungsrechts sowie die unterschiedlichen politischen Positionen der Parteien. Es schloss sich der Beitrag der deutsch-kanadischen Rechtsanwältin Frau Monika Sievers-Redekop an. Frau Sievers-Redekop ist Expertin für das kanadische Einwanderungsrecht und betreibt Anwaltskanzleien in Hamburg und Vancouver.

 

(v.l.n.r.) Laura Polaschke, Stefan Rizor, Monika Sievers-Redekop, Dr. Lutz Förster

 

Die Expertin gab einen sehr fundierten Einblick in das jetzige kanadische Einwanderungsrecht, welches nach einem Punktesystem Antragsteller bewertet. Hierbei ist ein möglichst junges Alter (20-29 Jahre), Single-Dasein, gute berufliche Qualifikation und sehr gute Sprachkenntnisse von Vorteil. Frau Sievers-Redekop wies auch auf die Unterschiede der Länder Kanada und Deutschland hin. Kanada sei ein historisches Einwanderungsland, welches bereits im Jahre 1860 chinesische Arbeiter in das Land ließ für den Eisenbahnbau. Deutschland sei dem gegenüber eine homogene Gesellschaftsstruktur mit hoher Bevölkerungsdichte. Gleichwohl haben nun beide Länder die gleichen Probleme nämlich den demografischen Wandel. Deutschland und Kanada werden ihre Sozialsysteme nicht dauerhaft aufrechterhalten können ohne Zuwanderung. Dies zu organisieren ist die Aufgabe der Gegenwart und Zukunft.

Die Vorträge wurden begleitet von einem Drei-Gänge-Menü in angenehmer Atmosphäre.