Parlamentarischer Abend des BWA zu Sanktionspolitiken

Berlin,

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Anlässlich des 25-jährigen Bestehens der Federation of Aluminium Consumers in Europe (FACE) organisierte der BWA in Kooperation mit seinem Mitgliedsverband einen parlamentarischen Abend für Abgeordnete und geladene Gäste. Inhaltlich ging es um die rechtlichen Auswirkungen von Sanktionen für den Mittelstand. Hierzu referierte Rechtsanwältin Tanja Galander von der Kanzlei Graf von Westphalen (GvW) über die Auswirkungen der EU-Sanktionen gegen Russland und Belarus. Dabei standen insbesondere die hohen Compliance-Anforderungen und die spezifischen Herausforderungen für die Aluminiumindustrie im Fokus.

Einleitend gab Rechtsanwältin Galander einen Überblick über die Struktur der aktuellen Sanktionen, die sowohl personenbezogene als auch güterbezogene Beschränkungen umfassen. Dazu zählen Import- und Exportverbote in Bereichen wie Öl, Gas und Luxusgüter. Unternehmen stehen vor der Aufgabe, strenge „No Russia/ No Belarus“-Klauseln einzuhalten, Risikoanalysen durchzuführen und interne Compliance-Systeme zu etablieren. Besonders betroffen sind sogenannte „High Priority Items“, deren Ausfuhr und Nutzung in Russland oder Belarus ab Ende 2024 strikt verboten ist.

Darüber hinaus verpflichtet die Best-Effort-Klausel die Unternehmen dazu, sicherzustellen, dass juristische Personen außerhalb der EU, die in ihrem Einflussbereich liegen, keine Sanktionen unterlaufen. Diese Regelung erfordert umfassende Maßnahmen, um den Zugang zu verbotenen Gütern, Technologien oder Dienstleistungen zu verhindern.

Die Veranstaltung bot wertvolle Einblicke in die komplexen Anforderungen, mit denen sich mittelständische Unternehmen konfrontiert sehen, und wurde von der Referentin Tanja Galander als Expertin für Zoll- und Außenhandel fachlich hervorragend begleitet. Im Rahmen der Diskussion wurde deutlich, dass die Politik bei deutschen Unternehmen bewusst Kollateralschäden in Kauf nimmt.