„Zeitsouveränität für Beschäftigte – ein betrieblicher Erfolgsfaktor?!"

Forum der BWA-Kommission Fachkräftesicherung und Bildung

Berlin,

„Lebensphasenorientierte Personalpolitik rechnet sich!“ „Beschäftigte haben divergierende Ansprüche an Arbeitszeitgestaltung.“ „Notwendig ist ein Recht auf Nichterreichbarkeit“. „Unser Arbeitszeitgesetz spiegelt die Arbeitswelt der 60-er Jahre wieder. Ruhezeitenregeln müssen überdacht werden.“

 

(v.l.n.r.) Dr. Jan Schröder, Thomas Prinz, Michael Fischer, Benjamin Mikfeld

Facettenreich war die Diskussion auf dem BWA-Forum „Zeitsouveränität für Beschäftigte – ein betrieblicher Erfolgsfaktor?!“ 40 Interessierte aus allen Bereichen der Gesellschaft folgten am 28. April der Einladung der BWA-Kommission „Fachkräftesicherung und Bildung“ nach Berlin. Moderiert von BWA-Vizepräsident Dr. Jan Schröder machten die Gäste eine spannende Reise durch das Themenfeld. Grundsätzliche Trends standen auf der Agenda, ebenso der Austausch zu ganz konkreten Werkzeugen wie dem Schicht-Doodle.

Prof. Dr. Jutta Rump (Institut für Beschäftigung und Employability) verdeutlichte, dass eine lebensphasenorientierte Zeitpolitik ein absolutes MUSS für das mittel- bis langfristige Überleben von Unternehmen sei. Im grundsätzlichen Konflikt zwischen Fachkräfte- und damit Zeitknappheit und den Wünschen nach individueller Flexibilisierung sieht sie dabei eine der Hauptherausforderungen für Unternehmen.

 

 

Benjamin Mikfeld, Abteilungsleiter im Bundesarbeitsministerium, stellte Zwischenergebnisse des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 vor. Er betonte, dass Zeitsouveränität nicht für alle Beschäftigten positiv besetzt sei. Einige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verstehen darunter fremdbestimmte Flexibilität, andere hingegen Möglichkeiten für selbstbestimmte Lebensentwürfe. Vor diesem Hintergrund betonte er die Notwendigkeit individueller sowie branchen- und betriebsbezogener Lösungen. Einen Königsweg gebe es nicht.

Seitens der Sozialpartner betonte Michael Fischer von der Verdi-Bundesverwaltung die Bedeutung eines zeitgemäßen Arbeitsschutzes angesichts der zunehmenden räumlichen und zeitlichen Entgrenzung von Arbeit. Thomas Prinz vom Bundesverband der Arbeitgeber verwies auf hinderliche Aspekte des Arbeitsrechtes und forderte eine Abkehr von Detailregelungen, um Beschäftigten und Arbeitgebern erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für flexible Lösungen einzuräumen. Einig war sich die Runde darin, dass es an wissenschaftlichen Erkenntnissen zu einem modernen Arbeitsschutz mangele.

Sonja Riedemann, Rechtsexpertin des BWA-Mitgliedsunternehmens Osborne Clarke, verdeutlichte, dass Zeitsouveränität für Beschäftigte letztlich an den Kern des Arbeitsrechtes rühre. Im Arbeitsvertrag gibt – juristisch gesehen – der Arbeitnehmer seine Zeitsouveränität zunächst einmal auf. Über das Arbeitsrecht, Tarifverträge und die Vertragsumsetzung werden jedoch vielfältige Ausnahmetatbestände und abweichende Regelungen geschaffen.

In der Abschlussdiskussion wurde schließlich deutlich, dass im Arbeitsrecht allein nicht die Lösungen für Zeitsouveränität lägen. Vielmehr müssten betriebliche Aushandlungsprozesse und außerbetriebliche Verbesserung von Zeitstrukturen, etwa durch gute Betreuungsangebote, zusammenkommen. Nur so ließe sich Zeitsouveränität auch für besonders „gestresste“ Gruppen wie Alleinerziehende ermöglichen und damit zugleich erhebliche Zeitressourcen für den Arbeitsmarkt mobilisieren. Führungskräften wurde mit auf den Weg gegeben, dass Ihnen eine Schlüsselrolle bei der faktischen Umsetzung von Zeitsouveränität zukomme.

Die Kommission „Fachkräftesicherung und Bildung“ wird Ihre Arbeit fortsetzen und freut sich über Rückmeldungen von Betrieben, die bereits erfolgreich individuelle und flexible Zeitmodelle umsetzen.

Kontakt: j.schroeder(at)bwa-deutschland.de.

Die Vorträge der Referentinnen und Referenten finden Sie hier zum Download:

Michael Fischer (Verdi)

Benjamin Mikfeld (BMAS)

Sonja Riedemann (Osborne Clarke)

Prof. Dr. Jutta Rump (Institut für Beschäftigung und Employability)